Regeln
:• Um in Bayern mit einer Handangel zu fischen, ist ein staatlicher Fischereischein vorgeschrieben. Wir bitten diese im Original mitzuführen.
Eine Kopie und ein Foto wird nicht anerkannt.
• Kinder zwischen 10 und 18 Jahren dürfen unter Aufsicht eines erwachsenen Fischereischein-Inhaber mit einer eigenen Handangel fischen.
• Bei Vollendung des 14. Lebensjahres und lösen eines regulären Fischereischeins, darf auch ohne Aufsicht eines erwachsenen Fischereischein-Inhaber gefischt werden. Um eine Begleitung durch eine erwachsene Aufsichtsperson wird gebeten.
• Es darf nur mit einer Handangel gefischt werden.
• Fliegenfischen ist nicht erlaubt.
• Alle gehakten Fische müssen entnommen werden.
• Bitte keine Schonhaken nutzen.
• Setzkescher sind nicht erlaubt.
• Zum Anlanden der Fische muss ein Kescher verwendet werden.
• Zum Töten der Tiere ist ein geeigneter Fischtöter Pflicht.
• Das Ausnehmen der Fische auf dem Gelände des Fischguts ist nicht gestattet.
• Wenn Sie mit dem Angeln fertig sind, bitten wir Sie Ihren Fang unaufgefordert bei unserem Mitarbeiter an der Angelhütte, bzw. in unserem Hofladen vorzulegen.
• Der Mitarbeiter, der den Angelbetrieb beaufsichtigt, ist selbst ein erfahrener Angler und wird Ihnen gerne beratend zur Seite stehen. Seinen Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.
• Bitte benutzen Sie auf dem Weg zum Angelweiher nur den ausgeschilderten Weg.
• Das Betreten sowie das Angeln auf dem Grundstück des Fischgut Waldheim geschieht auf eigene Gefahr. Für Unfälle jedweder Art wird nicht gehaftet.
• Gewogen wird das Fanggewicht. Jedes weitere gefangene Kilo Fisch wird mit 12,- € berechnet.
• Das reissen der Fische wird mit einer Geldstrafe von 50 EUR belegt.